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   VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05, 178/07   

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https://dejure.org/2008,26034
VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05, 178/07 (https://dejure.org/2008,26034)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.05.2008 - VerfGH 140/05, 178/07 (https://dejure.org/2008,26034)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05, 178/07 (https://dejure.org/2008,26034)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3421
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
    DieAnhörungsrüge ist seit Inkrafttreten des Anhörungsrügegesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) gegen alle unanfechtbarenEndentscheidungen gegeben, gleichviel ob sie im Hauptsache- oder einem Nebenverfahren ergehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - MDR 2008, 223).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
    Die Erhebung der Anhörungsrügen war auch nicht offensichtlich aussichtslos und deshalb unzumutbar (vgl. hierzu z.B. Beschlussvom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 1, 20).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
    Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufungdes Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrekturdes geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern(Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 23. Oktober 2007- VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
    Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufungdes Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrekturdes geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern(Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 23. Oktober 2007- VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
    Die Erhebung der Anhörungsrügen war auch nicht offensichtlich aussichtslos und deshalb unzumutbar (vgl. hierzu z.B. Beschlussvom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 1, 20).
  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
    Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufungdes Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrekturdes geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern(Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 23. Oktober 2007- VerfGH 128/07, 128 A/07 - GE 2007, 1621 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 68/06

    Wegen Nichterhebung des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde iSv § 544 Abs

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05
    Der Grundsatz der Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes ist eine zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung einerjeden Verfassungsbeschwerde und steht deshalb nicht zur Disposition des Beschwerdeführers (vgl. zum Fall der Nichteinlegungeines gegebenen fachgerichtlichen Rechtsbehelfs: Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 68/06 - NJW-RR 2007, 1720).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Ist dies zu bejahen, steht § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde auch dann entgegen, wenn der Beschwerdeführer - sei es von vornherein, sei es nachträglich durch Verzicht auf eine Rüge - erklärt, er wolle ausschließlich materielle Verfassungsverstöße und keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05 - NJW 2008, 3421 und VerfGH 114/07 - juris Rn. 9 sowie Beschluss vom 18. November 2008 - VerfGH 146/08 - juris Rn. 19).

    Das von dem Beschwerdeführer Gewollte kann auch in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich sein, da der Grundsatz der Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht zu seiner Disposition steht (Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05 - NJW 2008, 3421).

  • VerfG Brandenburg, 17.08.2012 - VfGBbg 36/12

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rücknahme der Rüge

    Der Subsidiaritätsgrundsatz ist ein zwingendes Zulässigkeitskriterium für jede Verfassungsbeschwerde und steht nicht zur Disposition des Beschwerdeführers (VerfGH Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 140/05, 178/07 -, NJW 2008, 3421).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gem §

    Der in § 49 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 140/05, 178/07 - NJW 2008, 3421 m. w. N., st. Rspr.; alle hier und im Folgenden genannten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs auch unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 19/12

    Subsidiarität; Gehörsrüge

    Eine ursprünglich mit Rücksicht auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige Verfassungsbeschwerde wird nicht dadurch zulässig, dass der Beschwerdeführer die - ausdrücklich oder der Sache nach - erhobene Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nachträglich fallen lässt (Beschluss vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 140/05, 178/07 -, NJW 2008, 3421).
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